Am 26. August. 2008 hatte das Gericht von der Stadt Krasnodar, Russland nach der Klageschrift der Staatsanwaltschaft die Bücher -"Falun Da Fa" von LI Hongzhi, "Untersuchungsbericht für die Herausschneidungen der Falun Gong Praktizierenden von Kommunistischen Partei Chinas" von Kanadaischen Anwälte für Menschenrechte David Kilgour und David Matas als "Extremistenbücher" beurteilt. Gleiches Jahr hatte das russische Justizministerium die vordere Bücher in "Extremistenbücherskatalog der Bundesregierung" beinhaltet und im Internetpräsenz veröffentlicht. In dieser Beziehung hatte die russische Falun Gong Organisation- "geistliche und körperliche Übungszentrum von Falun Da Fa" das russische Justizministerium angeklagt.
Am 14. Dezember. 2009 hatte das Gericht vom Bezirk Twer der Stadt Moskau die Anklage gegen das russische Justizministerium von "geistliche und körperliche Übungszentrum von Falun Da Fa" abgewiesen und keine Gesetzwidrigkeit vom russischen Justizministerium beurteilt. Die Falun Gong Organisation nahm die Urteil nicht an und hatte zum Gericht der Stadt Moskau angeklagt. Am 16. Februar.2010 hatte das Gericht der Stadt Moskau über den Fall verhandelt und wieder die Anklage abgewiesen. Einer Beschluss- "Klage abgewiesen, Urteil beibehalten" wurde gemacht.
(Kaiwind.com, 2010-03-15)